Rückerstattung von Kunstwerken aus Deutschland

Die Kanzlei spezialisiert sich auf das Aufspüren von Kunstwerken, die in der Zeit des Holocausts gestohlen wurden, und auf Klagen zwecks ihrer Rückerstattung an die gesetzlichen Erben. Die Kanzlei ist eine der wenigen weltweit mit dieser besonderenSpezialisierung.

 

 

Die Kanzlei erwarb sich einen internationalen Namen auf diesem Gebiet, nachdem 2003 in Folge der intensiven Aktivitäten der Kanzlei ein Gericht in München eine Unterlassungsverfügung aussprach, die es einem Auktionshaus untersagte, ein Kunstwerk zu verkaufen, das während der Zeit des Holocaust einem Juden geraubt wurde. Diese richtungsweisende Entscheidung, sowie die vielfältigen weiteren Errungenschaften auf dem Gebiet der Kunstrestitution, verschafften der Kanzlei eine internationale Führungsposition in diesem Bereich.

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Die Aktivitäten auf diesem Gebiet geschehen in Kooperation mit Kunsthistorikern, die mit unserer Kanzlei verbunden sind. In Restitutionsangelegenheiten übernehmen wir das gesamte Verfahren, von der Lokalisierung der Kunstwerke, der detaillierten Analyse der rechtlichen Lage bis zu zielführenden Verhandlungen mit denjenigen, die durch das NS-Regime geraubte Kunstwerke in ihrem Besitz halten. Sowohl Privatpersonen, als auch Museen und Aktionshäuserhalten Kunstwerke in ihrem Besitz, die im Verdacht stehen, geraubt worden zu sein. Die Kanzlei bietet Lösungen auf diskretem Weg an, ohne die an dem Konflikt beteiligten Parteien offenzulegen, unter Bewahrung der Grundsätze der Washingtoner Konferenz von 1998 bezüglich des Findens einer „gerechten und angemessenen“ Lösung. Wir kümmern uns für unsere Mandanten um den Erhalt eines Erbscheins in Deutschland, um die Aufspürung der notwendigen Dokumentation und die Erarbeitung umfassender, zufriedenstellender Lösungen für jeden Fall. Durch unsere Arbeit haben unsere Mandanten beachtliche Restitutionssummen für Kunstwerke erhalten, die in der NS-Zeit ihren Familien geraubt wurden.

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