Vermögensrückerstattung aus Deutschland

Seit dem Fall der Berliner Mauer beschäftigt sich die Kanzlei intensiv mit der Rückerstattung von und Schadensersatz für Vermögen, dass Juden während der Zeit des Nazi-Regimes in Deutschland gestohlen wurde. Die Kanzlei vertrat hunderte Familien von Erben jüdischer Verfolgter und gehört zu den auf diesem Gebiet führenden Kanzleien auf der Welt. Durch die Arbeit der Kanzlei haben unsere Mandanten beachtliche Summen erhalten für Immobilien, Geschäfte und Kunstwerke, die in der Nazi-Zeit jüdischen Familien gestohlen wurden. Für die Prozedur der Vermögensrückerstattung muss der Antragssteller einen Erbschein oder einen Testamentsbestätigungsbeschluss in dem Land herbeibringen, in dem sich der Vermögenswert befindet. Die besondere Spezialisierung der Kanzlei auf Erbrecht und Geneologie bietet eine umfassende Lösung für diese Probleme.

Es muss angemerkt werden, dass die Möglichkeit auf Vermögensrückerstattung denjenigen offenstand, die zwischen den Jahren 1990 und 2014 einen Antrag stellten. Heute ist es nicht mehr möglich, einen Vermögensrückerstattungsprozess in Deutschland zu eröffnen -es sei denn, es geht um Kunstwerke.

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